Martina Lorenzen,
geb. Tempel

Rechtsanwältin

geboren am 11.11.1965 in Bonn

verheiratet, wohnhaft in Bonn-Oberkassel
Erstes Juristisches Staatsexamen 1992 in Bonn

Zweites Juristisches Staatsexamen 1995 in Koblenz

1995 bis 1996 Referentin beim Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
1997 bis 2000 Referentin beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels

von Februar 1996 bis April 2000 eigene Kanzlei in Bonn

seit April 2000 eigene Kanzlei in Remagen-Kripp
Tätigkeitsschwerpunkt Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht, auch bürgerliches Recht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen von Personen untereinander. In meiner Kanzlei betreue ich Mandanten unter anderem im Reiserecht, im gewerblichen und privaten Mietrecht, im Kaufrecht, im Straßenverkehrszivilrecht sowie im Erbrecht.

Die zivilrechtlichen Probleme mittelständischer Unternehmen z.B. mit gewerblichen Mietverhältnissen oder mit säumigen Kunden sind mir durch die Beratung der Mitglieder des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels vertraut. In diesem Zusammenhang übernehme ich auch die regelmäßige Forderungsbeitreibung von zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Kunden einschließlich der Zwangsvollstreckung.

Ein Besuch meiner Kanzlei ist für die Beratung nicht zwingend notwendig. Nach Absprache betreue ich die Mandanten in ihren eigenen Geschäftsräumen.
Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht

Nicht weit entfernt vom Vereinsrecht ist das Gesellschaftsrecht. Auch hier finden Neugründungen, Umwandlungen und Auflösungen statt. Für diese Gestaltungen müssen in der Regel Verträge aufgesetzt oder geändert werden. Das mittelständische Unternehmen in Form der OHG, der GmbH oder KG kann dabei nur selten auf eine eigene Rechtsabteilung zurückgreifen. In solchen Angelegenheiten habe ich bisher nicht nur Mitgliedsunternehmen des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels beraten, sondern unterstütze auch eigene Mandanten in ihrer Problemlösung.
Interessenschwerpunkt Handelsrecht

Als Recht der Kaufleute ist das Handelsrecht ein wichtiger Bestandteil meiner juristischen Beratung von Einzelhandels- und Goßhandelsunternehmen. Insbesondere informiere ich über die Neuregelungen der Handelsrechtsreform und beantworte Fragen zum Wegfall des so genannten Minderkaufmanns, Fragen zur Eintragungspflicht in das Handelsregister, Fragen zu den notwendigen Angaben auf den Geschäftsbriefbögen. Ich überprüfe die Rechtmäßigkeit von Präsentationen im Internet und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Interessenschwerpunkt Verwaltungsrecht

Mein besonderes Interesse am Verwaltungsrecht entwickelte sich während eines Praktikums beim Kreisrechtsausschuss Ahrweiler. Mein Refendariat bei der Stadtverwaltung Remagen sowie der Besuch der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer erleichtern mir heute die Beratung bei Fällen aus dem öffentlichen und privaten Baurecht, dem Gewerberecht und dem Abgaben- und Gebührenrecht.

Darüber hinaus sind mir Fragen zum Recht des Reisegewerbes, d.h. zu Messen, Ausstellungen und Märkten durch die Tätigkeit beim Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute sowie durch die Beratung der Werbegemeinschaft für Volksfeste und Märkte in Köln vertraut.
Tätigkeitsschwerpunkt Verbands- und Vereinsrecht

Das Verbands- und Vereinsrecht war ständiger Tätigkeitsschwerpunkt während meiner Verbandsarbeit. Mandanten berate ich unter anderem bei der Neugründung von Vereinen, entwerfe Satzungen sowie Kooperations- und Fusionsverträge. Ich beantworte Fragen zu den Rechten und Pflichten von Vereinsvorständen und Mitgliedern.

Darüber hinaus bin ich Ansprechpartnerin für Fragen der Verbands- bzw. Vereinsbesteuerung. Diese werden relevant bei der Einrichtung von sogenannten steuerbegünstigten Zweckbetrieben, wie z.B. Krankenhäusern und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder bei der Einrichtung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben wie z.B. Vereinsgaststätten, Sommerfeste und Tombolas in Abgrenzung zur steuerfreien Vermögensverwaltung.
Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Niemand kann jedoch auf allen Gebieten des immer differenzierter werdenden Rechts stets auf dem neuesten Stand sein. Deshalb konzentriere ich mich bei der Beratung auf Rechtsgebiete, in denen ich bereits während meiner Verbandsarbeit und bei der Betreuung von eigenen Mandanten Erfahrung sammeln konnte.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind:
Allgemeines Zivilrecht, Verbands- und Vereinsrecht sowie Gesellschaftsrecht

Hinzu kommen die Interessenschwerpunkte:

Handelsrecht und Verwaltungsrecht
Autorin der Broschüre
„Ladendieb entdeckt - was tun?“,
Herausgeber Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE), Köln
68-seitiger Leitfaden für den Einzelhandel zur Vermeidung von Fehlern im Umgang mit Ladendieben und zur Beschleunigung der Strafverfolgung

Mitautorin der Fachdokumentation
„Kundenkarten, Citykarten und Kundenclubs im Einzelhandel“
Herausgeber Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE), Köln
Autorin der Beiträge
„Ladendiebstahl“ und „Teilwertabschreibung und Wertaufholungsgebot“
im Jahrbuch 2000 für den Einzelhandel, Herausgeber Deutscher Sparkassen Verlag GmbH

Weitere diverse Artikel und Aufsätze in Verbands-, Fach- und Wirtschaftszeitschriften sowie Interviews in bekannten Tageszeitungen

Fernsehauftritte im ZDF, RTL und NDR, Radiointerviews unter anderem zu den Themen „Duty-Free“, „Ladendiebstahl“ und „Mitarbeiterdelikte“
Für Rechtsanwälte gilt die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Die Gebühren orientieren sich in erster Linie am Gegenstandswert der Angelegenheit. In besonderen Fällen, insbesondere bei dauernden Beratungsverhältnissen, können Honorarvereinbarungen abgeschlossen werden.
In vielen gestaltenden Rechtsgebieten wie z.B. im Gesellschaftsrecht oder im Erbrecht ist eine umfassende Beratung ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse nicht möglich. Hierfür stehen mir als Kooperationspartner zur Verfügung:

Sozietät
Bandt · Wickord · Fuss
Steuerberater
Aachener Straße 19
53359 Rheinbach

Telefon: 0 22 26 / 9 26 10
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